Schramm.
Historische Fassadendetails eines Gründerzeit-Altbaus mit schmiedeeisernem Balkongitter

Was zur WEG-Verwaltung konkret dazugehört.

Eigentümerversammlungen

Vorbereitung von Tagesordnung und Beschlussvorlagen, Einberufung fristgerecht in Textform (mindestens drei Wochen vorher, § 24 Abs. 4 WEG), Leitung der Versammlung — vor Ort oder hybrid —, Niederschrift und Pflege der Beschluss-Sammlung. Auf Wunsch auch die Formulierung rechtssicherer Beschlussvorlagen, die einer späteren Anfechtung standhalten.

Wirtschaftsplan & Hausgeldabrechnung

Jährlicher Wirtschaftsplan mit realistischer Instandhaltungsrücklage — nicht die gesetzliche Mindestangabe, sondern eine Zahl, die zum tatsächlichen Sanierungsbedarf Ihres Objekts passt. Hausgeldabrechnung nach Kostenarten aufgeschlüsselt statt einer bloßen Gesamtsumme, verständlich für jeden Eigentümer nachvollziehbar.

Instandhaltungsmanagement

Einholung und Vergleich mehrerer Handwerkerangebote statt des erstbesten, Koordination von Reparaturen vor Ort, Aufbau eines belastbaren, mehrjährigen Instandhaltungsplans statt reaktiver Einzelentscheidungen, die teurer werden, je länger sie aufgeschoben werden.

Beiratsarbeit

Regelmäßige Abstimmung mit dem Beirat, vorbereitete Berichte statt Rückfragen auf Zuruf — im Tarif „Komfort“ ergänzt um eine vierteljährliche Eigentümer-Sprechstunde, in der auch Eigentümer ohne Beiratsmandat direkt Fragen stellen können.

Bauliche Veränderungen & Modernisierung

Von der Wallbox bis zur energetischen Sanierung: rechtssichere Einordnung, welche Mehrheit ein Vorhaben tatsächlich braucht, und wie sich Kosten zwischen zustimmenden und ablehnenden Eigentümern korrekt aufteilen — seit der WEG-Reform 2020 ein Thema mit eigenen Regeln.

Versicherung & Risikomanagement

Prüfung der Gebäudeversicherung auf Aktualität und Bedarfsgerechtigkeit, Abwicklung im Schadensfall, Koordination mit Gutachtern — damit ein Wasserschaden nicht zum eigenständigen Verwaltungsprojekt der Eigentümer wird.

Der Jahreszyklus einer gut verwalteten WEG.

WEG-Verwaltung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein wiederkehrender Zyklus — so läuft er bei uns ab.

Jahresanfang

Wirtschaftsplan tritt in Kraft

Der im Vorjahr beschlossene Wirtschaftsplan gilt, Hausgeld-Vorschüsse werden eingezogen. Läuft ein neuer Plan noch nicht, gilt der alte automatisch weiter — die WEG steht nie ohne Zahlungsgrundlage da.

Laufendes Jahr

Laufende Verwaltung & Instandhaltung

Handwerkerangebote einholen und vergleichen, Reparaturen koordinieren, Beirat regelmäßig über den Stand informieren, Buchhaltung fortlaufend führen statt am Jahresende nachzuarbeiten.

Herbst

Vorbereitung der Eigentümerversammlung

Tagesordnung und Beschlussvorlagen entstehen aus den offenen Themen des Jahres — nicht kurz vor knapp zusammengestellt, sondern über das Jahr hinweg gesammelt und priorisiert.

Versammlungstermin

Eigentümerversammlung

Einberufung mindestens drei Wochen vorher in Textform, Leitung der Versammlung vor Ort oder hybrid, Niederschrift und Pflege der Beschluss-Sammlung im Anschluss.

Nach Jahresende

Jahresabrechnung & neuer Wirtschaftsplan

Die Ist-Kosten des Jahres werden nach Kostenarten aufgeschlüsselt abgerechnet, der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr wird zum Beschluss vorgelegt — der Zyklus beginnt von vorn.

Kein Drittanbieter-Tool

Ihr Eigentümer-Portal — selbst entwickelt, nicht zugekauft.

Viele Verwaltungen kaufen eine generische Kommunikations-App wie Casavi oder DOMUS zu — wir entwickeln unsere Software selbst, inklusive echter WEG-Rechtslogik statt einer reinen Nachrichten-Oberfläche. Für Sie als Eigentümer bedeutet das konkret:

Wirtschaftsplan & Hausgeldabrechnung als PDF

Jeder Wirtschaftsplan und jede Hausgeldabrechnung steht im Portal zum Download bereit — mit Ihrem persönlichen Saldo, ohne dass Sie danach fragen müssen.

Steuerbescheinigung nach § 35a EStG

Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen automatisch als PDF für die Steuererklärung aufbereitet — direkt zum Download, ohne Rückfrage bei der Verwaltung.

Umlaufbeschlüsse digital & geheim abstimmen

Statt Unterschriften per Post: Sie stimmen online ab, können Ihre Stimme ändern, solange die Abstimmung läuft, und Ihre Wahl bleibt gegenüber den übrigen Eigentümern geheim.

Beschluss-Sammlung jederzeit einsehbar

Die komplette, gesetzlich vorgeschriebene Beschluss-Sammlung Ihrer WEG chronologisch im Portal — statt irgendwo im Aktenordner des Verwalters.

Sitzt ein Beirat in Ihrer WEG, sieht er zusätzlich den aktuellen Verwaltervertrag und die Zahlen aller Einheiten als Kontrollfunktion — ganz ohne Rückfrage beim Verwalter.

Klingt nach der Verwaltung, die Ihre WEG bisher vermisst hat?

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Fragen zur WEG-Verwaltung.

Wie viele Einheiten übernimmt eine Verwalterin oder ein Verwalter bei Ihnen?

Maximal 180 Einheiten pro Person — bewusst deutlich weniger als der Branchendurchschnitt von 400 bis 600. So bleibt Zeit, jedes Objekt tatsächlich zu kennen statt nur zu verwalten.

Was passiert, wenn während der Versammlung kein Beschluss zustande kommt?

Ungeklärte Punkte werden vertagt und in die nächste Versammlung oder einen Umlaufbeschluss überführt — seit der WEG-Reform 2020 reicht dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, keine Einstimmigkeit mehr.

Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit Handwerkern und Dienstleistern?

Ja, vollständig: Angebote einholen, vergleichen, beauftragen, Rechnungen prüfen. Eigentümer und Beirat müssen nicht selbst mit Handwerkern verhandeln.

Wie transparent ist die Buchhaltung für Eigentümer einsehbar?

Direkt im eigenen Eigentümer-Portal: Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Steuerbescheinigung stehen dort als PDF zum Download bereit, die Beschluss-Sammlung ist jederzeit einsehbar — ganz ohne Rückfrage. Im Tarif „Komfort“ ergänzt um eine vierteljährliche Eigentümer-Sprechstunde.

Was, wenn unsere WEG schon einen erheblichen Sanierungsstau hat?

Genau dafür gibt es den Tarif „Sanierung“ — mit aktiver Sanierungsbegleitung, Förderoptimierung (BEG, KfW, BAFA) und Koordination von Energieberatung und Architekten. Ein ehrliches Lagebild in der Objektanalyse ist der erste Schritt.

Mehr zum Thema im Ratgeber.

Eigentümerversammlung: Ablauf, Fristen und Ihre Rechte

Einberufungsfrist, Beschlussfähigkeit und Mehrheiten in der Eigentümerversammlung — verständlich erklärt, mit den wichtigsten Änderungen der WEG-Reform 2020.

Beschlussanfechtung: Frist, Kosten und wann sie sich lohnt

Ein Monat Klagefrist, zwei Monate für die Begründung: Was Eigentümer über die Anfechtung eines WEG-Beschlusses wissen müssen — und wann sich der Weg vors Gericht lohnt.

Wirtschaftsplan der WEG einfach erklärt

Was im Wirtschaftsplan steht, wer ihn beschließt und warum er bis zum nächsten Beschluss weitergilt — die wichtigsten Grundlagen für Eigentümer.

Hausgeldabrechnung verstehen: Was Eigentümer prüfen sollten

Die Jahresabrechnung der WEG lesen und prüfen: Gesamt- und Einzelabrechnung, Verteilerschlüssel und die häufigsten Fehlerquellen.

Sonderumlage: Wann und wie viel dürfen Eigentümer verlangen?

Reicht die Instandhaltungsrücklage für eine dringende Maßnahme nicht aus, beschließt die Eigentümerversammlung eine Sonderumlage — mit einfacher Mehrheit, verteilt wie das laufende Hausgeld.

Wallbox & Balkonkraftwerk in der WEG: Zustimmung und Kosten

Seit der WEG-Reform gehören Lademöglichkeiten für E-Autos und seit 2024 auch Steckersolargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen — jeder Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung.

Instandhaltungsrücklage: Wie viel ist genug?

Es gibt keine gesetzliche Mindesthöhe für die Instandhaltungsrücklage einer WEG — wohl aber anerkannte Faustformeln und Warnsignale für eine zu knapp bemessene Rücklage.

Unzufrieden mit der aktuellen Verwaltung?

30 Minuten genügen, um es herauszufinden.

Kein Pitch, keine Verkaufsmasche — wir hören uns Ihre Situation an und sagen ehrlich, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Auch wenn die Antwort „nein“ ist.