Beschlussanfechtung: Frist, Kosten und wann sie sich lohnt
Ein Beschluss der Eigentümerversammlung gilt zunächst als wirksam — auch wenn er fehlerhaft zustande gekommen ist. Wer ihn nicht will, muss aktiv werden: mit einer Anfechtungsklage innerhalb eines Monats.
Die Frist beginnt mit der Beschlussfassung
Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht eingehen (§ 45 WEG) — nicht erst ab Zugang der Niederschrift. Bei einem Umlaufbeschluss läuft die Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Beschlussergebnis den Eigentümern bekannt gegeben wird.
Die Begründung der Klage kann innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden — die Klage selbst muss aber fristgerecht erhoben sein. Wird die Monatsfrist versäumt, wird der Beschluss endgültig bestandskräftig, selbst wenn er inhaltlich zu beanstanden gewesen wäre.
Anfechtbar oder nichtig — ein wichtiger Unterschied
Die meisten Fehler (etwa eine unzutreffende Kostenverteilung oder ein Verfahrensfehler bei der Einberufung) machen einen Beschluss nur anfechtbar — er bleibt wirksam, bis er erfolgreich angefochten wird. Nur in seltenen, gravierenden Fällen (z. B. Beschlüsse ohne jede Beschlusskompetenz der Gemeinschaft) ist ein Beschluss von Anfang an nichtig und kann auch noch nach Ablauf der Frist angegriffen werden.
Wann sich eine Klage tatsächlich lohnt
Vor jeder Anfechtung lohnt der ehrliche Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis: Verfahrens- und Anwaltskosten, die Erfolgsaussichten und die Frage, ob sich das Problem nicht einfacher über einen neuen, korrigierenden Beschluss in der nächsten Versammlung lösen lässt. Bei formalen Fehlern (fehlerhafte Einladung, unzureichende Tagesordnung) sind die Erfolgsaussichten oft höher als bei inhaltlichen Ermessensentscheidungen der Mehrheit, in die Gerichte nur zurückhaltend eingreifen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 25.9.2026. Autor: Christian Schramm, Hausverwaltung Schramm.