Schramm.
Moderne mehrgeschossige Wohnanlage mit Balkonen

Was zur Sonderverwaltung konkret dazugehört.

Vertretung in Eigentümerversammlungen

Mit Vollmacht nehmen wir für Sie teil, stimmen nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen ab und liefern Ergebnis samt Einschätzung schriftlich — Sie müssen nicht selbst anreisen oder sich in unbekannte Tagesordnungspunkte einarbeiten.

Objektbuchhaltung & Berichtswesen

Klare Berichte zu Mieteinnahmen, Kosten und Rendite Ihrer Einheit — die Grundlage für Ihre eigene Steuererklärung, ohne dass Sie selbst Belege sortieren oder eine eigene Tabelle pflegen müssen.

Ansprechpartner für Ihre Mieter

Vor Ort in Brandenburg an der Havel und Potsdam erreichbar, wenn Ihr Mieter ein Anliegen hat — Sie müssen nicht selbst zwischen WEG, Handwerkern und Mieter vermitteln.

Schnittstelle zur WEG-Verwaltung

Beschlüsse, Sonderumlagen und Instandhaltungsmaßnahmen der Gesamt-WEG werden für Sie eingeordnet — was betrifft Ihre Einheit finanziell tatsächlich, was nicht, und wie hoch fällt Ihr Anteil laut Miteigentumsanteil aus.

Instandhaltungsrücklage im Blick behalten

Eine zu knapp bemessene Rücklage der Gesamt-WEG bedeutet für Sie das Risiko unerwarteter Sonderumlagen — wir bewerten die Rücklagenhöhe mit und weisen frühzeitig auf Warnsignale hin.

Fernbetreuung ohne Distanzverlust

Digitale Dokumentation statt Aktenordner, die irgendwo zwischen Eigentümer und Verwaltung verschwinden — im Eigentümer-Portal haben Sie denselben Informationsstand wie ein vor Ort wohnender Eigentümer: Hausgeldabrechnung, Beschluss-Sammlung und Steuerbescheinigung als PDF, jederzeit abrufbar.

Eine Wohnung, kein eigenes Verwaltungsprojekt?

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Fragen zur Sonderverwaltung.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderverwaltung und WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut die gesamte Eigentümergemeinschaft und wird von der Versammlung beschlossen. Die Sondereigentumsverwaltung betreuen wir für Sie persönlich als Auftrag einzelner Eigentümer — parallel zu einer bestehenden, ggf. fremden WEG-Verwaltung.

Muss ich selbst zur Eigentümerversammlung, wenn Sie meine Einheit betreuen?

Nein. Mit einer Vollmacht vertreten wir Sie in der Versammlung und stimmen nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen ab — Sie erhalten Ergebnis und Einschätzung im Anschluss schriftlich.

Wie erfahre ich, ob eine Sonderumlage oder Sanierung meine Einheit betrifft?

Wir werten die Beschlüsse der Gesamt-WEG für Sie aus und melden proaktiv, was konkret Ihre Einheit finanziell oder baulich betrifft — statt Sie ein 40-seitiges Protokoll selbst durcharbeiten zu lassen.

Ist Sonderverwaltung auch bei nur einer einzigen Eigentumswohnung sinnvoll?

Gerade dann. Eine einzelne Einheit rechtfertigt selten den Zeitaufwand, sich in WEG-Recht und lokale Handwerker einzuarbeiten — genau diesen Aufwand übernehmen wir.

Mehr zum Thema im Ratgeber.

Distanz muss keine Kontrolle kosten

30 Minuten Erstgespräch, unverbindlich.

Wir erklären, wie sich Sondereigentumsverwaltung konkret für Ihre Einheit gestaltet.